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CE-Kennzeichnung für Maschinen


Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezieht sich auf das Design, den Bau und die Vermarktung der folgenden Produkte:
  • Maschinen
  • Austauschbare Bauteile
  • Sicherheitskomponenten
  • Hebezubehör
  • Ketten, Seile und Gurte
  • Entfernbare mechanische Übertragungseinrichtungen
  • Teilweise fertiggestellte Maschinen.
In Abhängigkeit von der Art der Maschine bestimmt die Richtlinie Folgendes:
  • die Methoden, die der Hersteller für die Konformitätserklärung anwenden muss, um die CE-Kennzeichnung zu erlangen
  • die wichtigsten Sicherheitsanforderungen, welche die Maschine erfüllen muss​
  • die Kategorien von Maschinen mit möglicherweise höheren Risiken für den Betreiber / Nutzer.




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