Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bezieht sich auf das Design, den Bau und die Vermarktung der folgenden Produkte:
- Maschinen
- Austauschbare Bauteile
- Sicherheitskomponenten
- Hebezubehör
- Ketten, Seile und Gurte
- Entfernbare mechanische Übertragungseinrichtungen
- Teilweise fertiggestellte Maschinen.
In Abhängigkeit von der Art der Maschine bestimmt die Richtlinie Folgendes:
- die Methoden, die der Hersteller für die Konformitätserklärung anwenden muss, um die CE-Kennzeichnung zu erlangen
- die wichtigsten Sicherheitsanforderungen, welche die Maschine erfüllen muss
- die Kategorien von Maschinen mit möglicherweise höheren Risiken für den Betreiber / Nutzer.