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Überprüfung der CO2-Emissionen von Schiffen


Die EU hat bis 2050 mit dem 2020-Klima- und Energiepaket und dem Klimaschutz- und Energierahmenprogramm 2030 Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festgelegt.
Für das Jahr 2030 sollen mindestens 40% der Treibhausgasemissionen bezogen auf 1990 erreicht werden.
Auch der Seeverkehr ist daran beteiligt, diese Ziele zu erreichen, und die Treibhausgasemissionen im Meer werden schrittweise in die Strategie der Kommission und in die Politik der EU integriert.
Ab dem 1. Juli 2015 ist die Verordnung (EU) 2015/757 über die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung der Emissionen von Kohlendioxid (CO2) aus dem Seeverkehr (EU-MRV-Verordnung) in Kraft getreten.

Einzelheiten

MRV ist ein obligatorisches Überwachungs-, Berichts- und Überprüfungssystem, das von der Europäischen Kommission für Schiffe von mehr als 5.000 GT entwickelt wurde, die eine oder mehrere Handelsfahrten (Fracht oder Passagiere) unabhängig von ihrer Flagge * aus oder zwischen EU-Häfen durchführen.
(* Diese Verordnung gilt nicht für Kriegsschiffe, Flottenhilfsmittel, Fischfang- oder Fischverarbeitungsschiffe, Holzschiffe eines primitiven Bauwerks, Schiffe, die nicht mit mechanischen Mitteln angetrieben werden, und für Schiffe, die nicht kommerziellen Zwecken dienen)
Für jedes Schiff hat das Unternehmen, das als Reeder oder eine andere Organisation oder Person definiert ist, wie der Manager oder der Bareboad-Charterer, der die Verantwortung für den Betrieb des Schiffes vom Reeder übernommen hat, bis 2017 Planungen vorzubereiten ab 2018 die CO2-Emissionen zu melden und diese Emissionen ab 2019 zu überwachen und zu melden.

Die wichtigsten Fristen für Interessenten sind:

31. August 2017
Übermittlung des Überwachungsplans für jedes Schiff an einen akkreditierten Gutachter

31. Dezember 2017
Erlangung der Genehmigung des Überwachungsplans für jedes Schiff durch den akkreditierten Gutachter

1. Januar 2018 - 31. Dezember 2018
Monitoring des Kraftstoffverbrauchs und anderer relevanter Informationen für jedes Schiff gemäß dem genehmigten Überwachungsplan

1. Januar 2019 - 30. April 2019
Einreichung des CO2-Emissionsberichts für jedes Schiff an einen akkreditierten Gutachter

30. April 2019
Erlangung des positiven Bestätigungsvermerks durch den akkreditierten Prüfer und Übermittlung der geprüften Informationen an die Kommission und den Flaggenstaat

30. Juni 2019
Erhalt des Belegnachweises durch den akkreditierten Gutachter (an Bord zu halten)

Bis zum 30. April eines jeden Jahres
Einreichung des Emissionsberichts für jedes Schiff an einen akkreditierten Gutachter

Warum RINA Services?

RINA SERVICES S.p.A.ist eine der ältesten Schiffsklassifizierungsgesellschaften und ein international tätiges Zertifizierungsunternehmen.
RINA SERVICES S.p.A. verfügt aufgrund der bereits seit 1998 erworbenen Erfahrung in Bezug auf den Klimawandel (Treibhauseffekt) und kompetentes Fachpersonal über mehrere Systeme und Dienstleistungen zur unabhängigen Überprüfung von Treibhausgasüberwachungs-, Reduktions- und Berichterstattungssystemen Europäische Richtlinien, internationale Protokolle und ISO-Standards, je nachdem, ob die Umsetzung der Treibhausgas-Reduktionsinstrumente obligatorisch oder freiwillig ist.
RINA S.p.A. ist eine der ersten Prüfstellen, die für die Überprüfung der Kommunikation der Emissionen von Treibhausgasen zur Einhaltung der Richtlinie 2003/87 / EG und einer von der UNFCCC (UN-Klimarahmenkonvention) akkreditierten benannten operativen Einheit (DOE) für die Validierung akkreditiert sind Verifizierung von CDM-Projekten.
RINA SERVICES S.p.A. nimmt an dem European Sustainable Shipping Forum (ESSF) teil und überwacht den Teilkonzern als IACS-Mitglied.


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